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Wahlarzt
- Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärzte, die keinen Vertrag mit einer Krankenkasse haben.
- Honorare werden daher direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet.
- Die Honorarnoten können bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
- Patienten haben das Recht auf Kostenrückerstattung von 80% des Kassentarifes.
- Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorares.
- Von Wahlärzten ausgestellte Rezepte werden in niederösterreichischen Apotheken in der Regel wie Kassenrezepte behandelt.
Honorareinreichung bei der Krankenkasse:
- Bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie immer die Originalrechnung, sowie eine Zahlungsbestätigung (auf Rechnung vermerkt, oder Zahlscheinkopie) einreichen.
- Auf der Rechnung müssen detaillierte Angaben zur Diagnose, sowie den ärztlichen Leistungen angeführt sein.
- Die Höhe der Kostenrückerstattung errechnet sich aus den ärztlichen Leistungen.
- Bitte geben Sie Ihrer Krankenkasse immer Ihre Versicherungsnummer (oder bei mitversicherten Angehörigen dessen Versicherungsnummer), sowie Ihre Adresse und die Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bekannt.
Freie Arztwahl:
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist besonders wichtig. Daher haben Sie das Recht auf freie Arztwahl.
Wahlärzte haben meist eine geringere Zahl an Patienten, daher können sie eine sehr persönliche Betreuung anbieten.
Sie verfügen über mehr Zeit für den Patienten und die Wartezeiten sind kürzer, weil die Termine aufgrund telefonischer Voranmeldung besser planbar sind.
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